Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Training & Diagnostics, nachstehend „T&D“ genannt.
1. Gültigkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von T&D sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Terminreservationen und Bestellungen sowie Auftragsbestätigungen.
2. Angebot
Das Angebot von T&D umfasst Dienstleistungen im Sport- und Gesundheitssektor. Dazu gehören namentlich Leistungsdiagnostik, Trainings, Trainingsplanung sowie Wissensvermittlung.
3. Auftragserteilung
Ein Auftrag zu einer Dienstleistung gilt als erteilt, wenn:
- Eine schriftliche / mündliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche / mündliche Terminreservation für eine Dienstleistung vorliegt.
- Eine schriftliche Offerte vorliegt und T&D im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.
4. Preise
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Leistungen gemäss auf www.training-and-diagnostics.ch publizierten Preise verrechnet. Massgebend für die Art der Honorierung (nach Aufwand oder pauschal) ist die Offerte oder die Auftragsbestätigung. Die Preise werden in Schweizer Franken ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer ist, wenn nicht anders vermerkt, inklusive. Kumulierte Rabatte/Gutscheine sind nicht möglich.
5. Zahlungsart
Barzahlung vor Ort oder mit den akzeptierten Kreditkarten.
6. Annullierung von Aufträgen durch den Kunden
Tritt der Kunde bei Angeboten mit Einzelterminen zur Unzeit (d.h. weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) von seinem Auftrag zurück ohne einen neuen Termin zu bestätigen, so hat er die vollen Kosten für das gebuchte Angebot zu tragen.Verschiebt der Kunde einen Einzeltermin mehr als drei Mal in Folge, so hat er ebenfalls die vollen Kosten für das gebuchte Angebot zu tragen.
7. Annullierung von Aufträgen durch T&G
Kann T&G einen Auftrag nicht erfüllen, aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, namentlich Unfall oder Krankheit des betreffenden Experten, Ausfall von Transportmitteln oder dergleichen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen. T&G verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Experten zu erfüllen oder – sollte dies nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht sein – zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1 Qualität
T&G erbringt ihre Leistungen sorgfältig und gemäss den allgemein üblichen Qualitätsstandards. Für die Nutzung und Umsetzung der Beratungsergebnisse trägt der Kunde (Auftraggeber) die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche seitens der auftraggebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter werden, so weit wie gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.
Allfällige Fehler und Mängel in den Beratungsleistungen, die durch T&G absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind, werden von T&G auf ihre Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst abschliessend das Korrigieren von Berichten und Stellungnahmen und soweit nötig das Führen von Gesprächen. Anderweitige Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.
Die Haftung für Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 des Obligationenrechts wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollumfänglich wegbedungen.
8.2 Vertraulichkeit und Datenschutz
T&G behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert (z.B. Testberichte) absolut vertraulich. Sie gibt sie nicht an Unbefugte oder Aussenstehende weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson T&G ausdrücklich dazu ermächtigt. Ebenfalls zulässig ist die Nennung von Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz.
Personendaten, die besonders schützenswert sind (z.B. Persönlichkeitsprofile) behandelt T&G mit der nötigen Sorgfalt, die mindestens den Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes entspricht.
8.3. Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet T&G diese Einzelpersonen als die einzig berechtigten Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.
Berichte oder Auskünfte im Sinne von Punkt 8.3 gibt T&G grundsätzlich nur an die berechtigten Personen ab. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und Vorgesetzte, werden nur mit dem Einverständnis der berechtigten Person erteilt.
Ein von Punkt 8.3 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligten erkennbare Weise ein anderes Vorgehen sinnvoll und so vereinbart worden ist (z.B. im Rahmen von Eignungsabklärungen, Assessments, Mitarbeiterbefragungen usw.). Wenn den betreffenden Mitarbeitenden das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist, und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.
Der Schutz der Privatsphäre des Auftraggebers ist für T&G von höchster Bedeutung. Sie hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (Umfang, Zweck) zu erfragen bzw. deren Löschung zu verlangen. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben.
8.4 Geistiges Eigentum
T&D verwendet für die Erfüllung ihrer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von ihr selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.
8.5 Auf alle ihre Unterlagen beansprucht T&G das Copyright.
8.6 Die Verwendung von T&G Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, ist nur gestattet mit dem ausdrücklichen Einverständnis der T&G oder im Rahmen einer Lizenzvereinbarung.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Firmensitz der Health Training AG.
Ausgabe vom 1. März 2014